Aufhebung Rechtswidriger Ratsbeschluss
Der Ausschluss des Ratsmitgliedes Thomas Lübeck ist somit zu Unrecht erfolgt und der dazugehörige Ratsbeschluss (Befangenheitsbeschluss) ist ebenfalls als rechtswidrig anzusehen.
Bei der Ratssitzung am 02.07.25 sollte über die Positivplanung bzgl. der zu planenden und im Klimaschutzkonzept verankerten WEA abgestimmt werden.
Thomas Lübeck wurde mit der Mehrheit der damaligen SPD, der FDP und anderen als befangen dargestellt.
Aufgrund dieser nicht korrekten Verfahrensweise hat Thomas Lübeck mit Mail vom 09.07.25 die Verwaltung mit der Überprüfung der Rechtswidrigkeit beauftragt. Das Schreiben liegt uns vor.
Es geschah Wochenlang nichts …
Mit einer Antwort am 05.08.25 von Jan Phillp Schnier kam eine 4 Seitige Begründung des BGM Lux mit so Aussagen wie
„Nach den mir vorliegenden Erkenntnissen halte ich den Ratsbeschluss nicht für rechtswidrig.
Folglich werde ich ihn nicht beanstanden.“
… oder …
„Ihre Darlegung, von der Mitwirkung zu Unrecht ausgeschlossen worden zu sein, hält einer Überprüfung nicht stand.“
Eine weitere Aussage war: „Es kann jedoch dahinstehen, ob letztlich tatsächlich ein unmittelbarer Vorteil durch den Ratsbeschluss für Sie entstanden wäre“ … ist schier unglaublich!!
Es ist weiterhin von persönlichen Interessen die Sprache …
Thomas Lübeck wurde darüber hinaus in diesem Schreiben von Siegfried Lux eine wirtschaftliche Besserstellung, beispielsweise in Form einer Rendite unterstellt … unerhört!!
Nach langem Hin und Her wurde die Angelegenheit dann doch noch an die Kommunalaufsicht gegeben.
Die Antwort liegt allen vor.
Es wird (endlich von Fachleuten) mit den folgenden Worten kommentiert:
Der Ausschluss des Ratsmitgliedes Thomas Lübeck ist somit zu Unrecht erfolgt und der dazugehörige Ratsbeschluss (Befangenheitsbeschluss) ist ebenfalls als rechtswidrig anzusehen.
Es ist fast zu schön, um wahr zu sein, aber die Gerechtigkeit hat gesiegt.
Übrigens … die Interessentengruppe wird zunächst einmal nichts weiter unternehmen.
Danke!