Schwere Niederlage für den Klimaschutz in Rödinghausen
Stellungnahme der CDU-Fraktion über den Tagesordnungspunkt Positivplanung im Heerfeld für die Errichtung einer Windenergieanlage
In der jüngsten Ratssitzung stand auf der Tagesordnung der Beschluss über die Einleitung einer Positivplanung zwecks Errichtung einer Windenergieanlage im Bereich der Gemarkung Heerfeld.
Zum Hintergrund:
Seit über 10 Jahren gibt es in der Gemeinde Rödinghausen ein Klimaschutzkonzept. Die weitreichendste Klimaschutzmaßnahme aus diesem Konzept sind 2 Windkraftanlagen. Diese Anlagen könnten alleine schon ca. 70% der für Rödinghausen geplanten CO² Einsparung bringen. Mit der jetzigen Entscheidung des Rates kann die Gemeinde Rödinghausen auf absehbare Zeit ihre eigenen Klimaschutzziele nicht mehr erreichen. Nach intensiver Diskussion wurde der Antrag für die Positivplanung mit 11 Gegenstimmen zu 10 Jastimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.
Mit Eintritt in der Sitzung klärte Herr Schnier von der Gemeindeverwaltung die Ratsmitglieder über eine mögliche Befangenheit auf.
Hierauf erklärten sich die Ratsmitglieder Büttke von der SPD und Uthoff von der CDU, welche im Bereich der geplanten Windkraftanlage selbst wohnen oder Verwandte haben, für befangen.
Herr Lübeck von der CDU erklärte seine Unbefangenheit, da er sich ausschließlich dem Klimaschutzkonzept verpflichtet fühlt und keine eigenen finanziellen Interessen mit dem möglichen Bau einer Windenergieanlage verfolgt. In der anschließenden Abstimmung aufgrund eines Antrages der FDP über die Befangenheit von Herrn Lübeck wurde er jedoch vom Rat mehrheitlich für befangen erklärt.
Auch Herr Maschmeier von der SPD erklärte seine Unbefangenheit, obwohl er in unmittelbarer Nachbarschaft zu Herrn Büttke Verwandtschaft hat, also in unmittelbarer Nähe ca. 600 m zur geplanten Windkraftanlage. Bei der anschließenden Abstimmung durch den Rat wurde Herr Maschmeier mehrheitlich für nicht befangen erklärt.
Wie kann es sein, dass die Person Büttke befangen ist und Herr Maschmeier nicht. Die betroffenen Immobilien liegen sich direkt gegenüber. Die Gemeindeordnung schließt Ratsmitglieder aus, die von einer Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil haben könnten. Das gilt auch für betroffene Verwandte eines Ratsmitgliedes. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes gilt der Ausschluss insbesondere auch für Personen, deren Grundeigentum im Einflussbereich des Plangebietes liegt und Vor- oder Nachteile für das eigene Grundeigentum verursachen könnte. Unter diesen Voraussetzungen ist eine objektive, unabhängige und verantwortungsbewusste Entscheidung im Sinne des Gemeinwohls nicht mehr zu erwarten.
Herr Maschmeier hätte nach unserer Meinung definitiv nicht an der Beratung und der Abstimmung für die Positivplanung der Windkraftanlage teilnehmen dürfen.
Der Ratsbeschluss gegen die Positivplanung ist aus unserer Sicht rechtswidrig zustande gekommen.
Eine besondere Bedeutung bei der Abstimmung über die Positivplanung kommt der SPD-Fraktion und dem SPD-Bürgermeister zu. Es hat schon ein Geschmäckle, wenn das Ratsmitglied der CDU mit der Mehrheit der SPD für befangen erklärt wird und damit seiner Stimme beraubt wird, hingegen das eigene SPD-Ratsmitglied, welches nun wirklich nachgewiesener Maßen befangen war, wiederum mit Mehrheit für nicht befangen erklärt wird und somit mitwählen durfte. Noch schlimmer sind die Begründungen des SPD-Bürgermeisters Siegfried Lux und der SPD-Fraktionsvorsitzenden Janina Vogelsang-Sprinke gegen die Positivplanung zu stimmen. Der SPD-Bürgermeister, der sich immer für den Klimaschutz ausgesprochen und positiv hinter dem Ausbau der regenerativen Energien stand, begründet plötzlich seine Ablehnung der Positivplanung mit einer Spaltung der Gesellschaft in Rödinghausen. Die gleichen Argumente hörten wir von der SPD-Fraktionsvorsitzenden Janina Vogelsang-Sprinke. Sowohl derSPD-Bürgermeister als auch SPD-Fraktionsvorsitzende knicken plötzlich vor den immer lauter agierenden Mitgliedern der Bürgerinitative Sorgenrad ein.
Vielleicht ist aber auch die Angst bei der SPD und beim SPD-Bürgermeister zu groß, bei der anstehenden Kommunalwahl nicht wieder gewählt zu werden. Da nimmt man schon mal Abstand von seinen eigenen Einstellungen. Rückgrat zu haben sieht anders aus. Oder stehen hier auch noch Einzelinteressen von SPD-Ratsmitgliedern im Vordergrund. Werden so Entscheidungen zum Wohle der Gemeinschaft getroffen?
Fazit: Sollte die wohl rechtswidrig getroffene Ratsentscheidung Bestand haben, wird Rödinghausen über viele Jahre hinweg seine selbstgesteckten Ziele für den Klimaschutz nicht mehr erreichen können. Sieht so unser Engagement für den Schutz unseres Klimas und das Wohl unserer Gemeinschaft aus?
Wie wollen wir das unseren Kindern erklären?
CDU-Fraktion Rödinghausen